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Regalprüfungen - Regelmäßig und aus einer Hand!

Geprüfte Sicherheit

Schnelle Instandsetzung

Zuverlässige Dokumentation

Regelmäßige Regalprüfungen sorgen für maximale Sicherheit und reibungslose Lagerprozesse, zuverlässig, normgerecht und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Lagereinrichtungen unterliegen der Prüfpflicht

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur systematischen Inspektion seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.

Die DIN EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerarbeiter in roter Latzhose steht vor Fachbodenregal und schreibt auf Klemmbrett.

Unsere Vorteile

Spezifisch ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte

Unabhänging von der Marke sowie Bundesweit im Einsatz

Regalprüfung im laufenden Betrieb

Persönlicher Ansprechpartner und Kostentransparenz

Interesse geweckt ?

Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihr Projekt starten – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

So läuft es bei uns ab – in 3 Schritten

Handeln Sie sicher!

Als Betreiber obliegt Ihnen die Verantwortung für die Sicherheit einer Regalanlage. Um Schäden rechtzeitig und damit folgenschwere Unfälle und Reparaturkosten zu vermeiden, bietet Ihnen die Fa. Debus B.+L. die erforderlichen Regalprüfungen an.

Unsere erfahrenen Regalprüfer sind fachlich ausgebildet und verfügen nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse die Arbeissicherheit eines Regals im Sinne von § 10 (2) der Betriebssicherheitsverordnung prüfen und beurteilen zu können.

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen und fordern Sie uns.

Wir beraten Sie gerne.

Wie sicher sind Ihre Regale?

Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse im Lager bedürfen einer hohen Sicherheit. Durch regelmäßige Regalprüfungen und Instandhaltungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden.

Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die europäische Norm DIN EN 15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten“). Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Lagerarbeiter in roter Latzhose entnimmt Artikel aus Metallregal und hält Klemmbrett.

Um Schäden, insbesondere Personenschäden im Lager zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Lagerarbeiter mit gelbem Schutzhelm bedient Tablet vor beschriftetem Fachbodenregal.

Die systematische Prüfung im Detail

Die Norm sieht als Mindestanforderung für eine ordentliche, systematische Prüfung die folgenden Regelungen vor:

• Sofortige Meldung eines Schadens bei Beobachtung an den Sicherheitsbeauftragten
• Regelmäßige Inspektionen
• Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
• Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
• Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
• Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

Lagermitarbeiterin in Warnweste hält Tablet mit digitalem Gebäudegrundriss in Lagerhalle.

Dokumentierte Ergebnisse und zuverlässiger Service

Die Kontrolle erfolgt systematisch anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls, welches in der Regel während des laufenden Betriebs erstellt wird. Die Ergebnisse der Sichtkontrolle werden detailliert analysiert und protokolliert.

Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine Inspektionsplakette und ein schriftliches Prüfungsprotokoll. Diese belegen die Inspektion und weisen gleich zeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin. Außerdem bieten wir Ihnen den Service der Instandsetzung und die Beschaffung von Ersatzteilen an.

Regalprüfung | Sichtkontrollen und Experteninspektionen

Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet grundsätzlich zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.

Lagerarbeiter in gelber Schutzjacke und Helm greift in Palettenregal und hält Laptop.

Die Protokollierung

Ihr individuelles Protokoll dokumentiert die Inspektion. Das Prüfprotokoll trägt die laufenden Nummern der verwendeten Inspektionsplaketten.

Es enthält die Informationenzu den Beschädigungen an den Regalen und die daraus nach DIN EN 15635 resultierenden Maß nahmen mit der entsprechenden Gefahreneinstufung (grün, orange oder rot).

Außerdem werden hier mögliche Ursachen für die Beschädigungen beschrieben und Empfehlungen zur Vermeidung erneuter Schäden ausgesprochen.

Experteninspektionen

„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen.

Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten.“
(Auszug DIN EN 15635)

Experteninspektion durch fachkundige Person

Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die
entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt.

Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale vorausgesetzt.

Sichtkontrollen

Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen.

Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Anfrage zur Regalinspektion

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Ob neue Regalanlage, Lageroptimierung, ergonomische Büroausstattung oder jegliche andere Fragen – wir sind direkt für Sie da.

Ihre Lösung – individuell geplant