Regalprüfungen - Regelmäßig und aus einer Hand!
Lagereinrichtungen unterliegen der Prüfpflicht
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und DIN EN 15635 verpflichten den Arbeitgeber zur systematischen Inspektion seiner Lageranlage spätestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person.
Die DIN EN 15635 legt dabei Art und Ablauf der Kontrollen fest und definiert Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.
1 | Inspektion
Lassen Sie regelmäßig Ihre Lagereinrichtungen/Regale durch unsere ausgebildeten Experten prüfen.
Wir überprüfen Ihre Regale nach Vorschrift. Sie als Lagerinhaber sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zuständig. Damit Ihre Regalanlagen ohne Gefahr bedient werden können, prüfen unsere extra ausgebildeten Fachkräfte Ihre Umstände. Wir weisen auf mögliche Mängel hin und unterstützen Sie als langjähriger Partner, Jahr für Jahr.
Unsere Mitarbeiter können bestens ermitteln ob Vorschriften in Ihrem Lager für z.B. Beladung oder Schutzmaßnahmen erreicht werden.
Unsere Vorteile
- Spezifisch ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte
- unabhänging von der Marke sowie Bundesweit im Einsatz
- Regalprüfung im laufenden Betrieb
- persönlicher Ansprechpartner und Kostentransparenz
2 | Beschaffung von Ersatzteilen
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns um die Beschaffung von Ersatzteilen, von fast allen Marken.
Durch jahrelange Erfahrung am Markt bieten wir die Beschaffung von Ersatzteilen. Kostengünstig können Sie beschädigte Regale mit unserer Hilfe reparieren. Nahezu alle Regale werden von unserem Service abgedeckt. Ihnen entfällt der teure Austausch durch den weniger aufwendigen kauf von Ersatzteilen und der darauffolgenden Reparatur.
Die Reparatur kann im laufenden Betrieb durchgeführt werden, so arbeiten Sie weiter und unbehindert an Ihren Aufträgen.
3 | Instandsetzungen
Gerne übernehmen wir für Sie die Instandsetzung durch unsere Montagepartner.
Werden bei Regalen gefährliche bis sehr schwere Beschädigungen festgestellt, handelt sich sich dabei um Mängel der Gefahrenstufe orange oder rot. Spätestens ab da muss der Lagerbetreiber sofort handeln. Mit unseren Partnern können wir kostengünstige Lösung für Sie anbieten.
Eine Regalinstandsetzung rentiert sich für den Lagerinhaber. Aus Erfahrung können wir sagen das diese Methode sehr wirtschaftlich ist.
Handeln Sie sicher!
Als Betreiber obliegt Ihnen die Verantwortung für die Sicherheit einer Regalanlage. Um Schäden rechtzeitig und
damit folgenschwere Unfälle und Reparaturkosten zu vermeiden, bietet Ihnen die Fa. Debus B.+L. die erforderlichen
Regalprüfungen an.
Unsere erfahrenen Regalprüfer sind fachlich ausgebildet und verfügen nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse die
Arbeissicherheit eines Regals im Sinne von § 10 (2) der Betriebssicherheitsverordnung prüfen und beurteilen zu können.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen und fordern Sie uns.
Wir beraten Sie gerne.
Wie sicher sind Ihre Regale?
Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse im Lager bedürfen einer hohen Sicherheit. Durch regelmäßige Regalprüfungen und Instandhaltungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden.
Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die europäische Norm DIN EN 15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten“). Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Um Schäden, insbesondere Personenschäden im Lager zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen zu beachten:
Ihr Lager – Ihre Verantwortung – Ihr Vorteil
Die systematische Prüfung im Detail
Die Norm sieht als Mindest anforderung für eine ordentliche, systematische Prüfung die folgende Regelungen vor:
• Sofortige Meldung eines Schadens bei Beobachtung an den Sicherheitsbeauftragten
• Regelmäßige Inspektionen
• Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
• Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
• Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
• Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
Die Kontrolle erfolgt systematisch anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls, welches in der Regel während des laufenden Betriebs erstellt wird. Die Ergebnisse der Sichtkontrolle werden detailliert analysiert und protokolliert.
Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine Inspektionsplakette und ein schriftliches Prüfungsprotokoll. Diese belegen die Inspektion und weisen gleich zeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin. Außerdem bieten wir Ihnen den Service der Instandsetzung und die Beschaffung von Ersatzteilen an.
Regalprüfung | Sichtkontrollen und Experteninspektionen
Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet grundsätzlich zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.
Die Protokollierung
Ihr individuelles Protokoll dokumentiert die Inspektion. Das Prüfprotokoll trägt die laufenden Nummern der verwendeten Inspektionsplaketten.
Es enthält die Informationenzu den Beschädigungen an den Regalen und die daraus nach DIN EN 15635 resultierenden Maß nahmen mit der entsprechenden Gefahreneinstufung (grün, orange oder rot).
Außerdem werden hierin mögliche Ursachen für die Beschädigungen beschrieben und Empfehlungen zur Vermeidung erneuter Beschädigungen ausgesprochen.
Experteninspektionen
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen.
Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten.“
(Auszug DIN EN 15635)
Experteninspektion durch fachkundige Person
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, die die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln sowie die
entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt.
Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale vorausgesetzt.
Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen.
Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.